Das Fotografieren ist in den Sammlungsräumen ohne Blitz und Stativ ausschließlich für private Zwecke erlaubt.
In Sonderausstellungen ist Fotografieren nicht erlaubt.
Das Fotografieren ist in den Sammlungsräumen ohne Blitz und Stativ ausschließlich für private Zwecke erlaubt.
In Sonderausstellungen ist Fotografieren nicht erlaubt.